Drei Tipps für Leistungen aus einer Hand:
Das Steuerberater-Einmaleins zur steuerlichen Forschungszulage
Ihre Mandanten suchen Beratung zu neueren Programmen wie der steuerlichen Forschungszulage? Nutzen Sie mit uns die Chance zur Erweiterung Ihres Portfolios! Hier sind schon einmal drei erste Tipps:
- Zweistufiger Antrag: Im ersten Teil geht es vor allem darum, ob und wie stark ein Forschungsprojekt förderfähig ist. Erst in der zweiten Stufe, dem Antrag beim Finanzamt, beginnt die Aufgabe der Steuerberater. Umso wichtiger ist es, sich bereits vorher einen Überblick über das Projekt zu verschaffen, um später nahtlos anknüpfen zu können.
- Dokumentation ist das A und O: Das Finanzamt prüft die Zeitanteile, die für Forschung und Entwicklung aufgewandt wurden, die Rollenverteilung der Mitarbeiter und die Tätigkeitsabgrenzungen sehr genau. Hier lohnt sich eine penible Vorbereitung, um unangenehmen Rückfragen im Anschluss vorzubeugen.
- Die richtigen Partner: Ihre Kanzlei muss sich dieses Wissen nicht zwangsläufig aneignen. Wir als IK Consulting sind gemeinsam mit der Triconsult Steuerberatungsgesellschaft auf die steuerliche Forschungszulage spezialisiert. Konsultieren Sie uns für dementsprechende Anliegen Ihrer Mandanten!
Natürlich kratzen wir an dieser Stelle nur an der Oberfläche. Für eine umfassende Beratung über beide Antragsstufen hinweg stehen wir Ihnen zur Seite. Melden Sie sich bei uns, wenn Ihre Mandanten innovieren wollen!
+49 209 5130207-0 | info@ik-consulting.de
