Das ABC der Fördermittel – heute: abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
Mittlerweile lassen sich auch die sogenannten „abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter“ über die steuerliche Forschungszulage abrechnen. Doch was ist damit eigentlich genau gemeint? Wir klären auf:
Wenn von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern in diesem Kontext die Rede ist, geht es vor allem um maschinelle Anlagen und Betriebsvorrichtungen, die Teil eines FuE-Vorhabens sind. Doch hier gibt es einige Fallstricke. Zum Beispiel, wenn die Vorrichtung einen wesentlichen Teil eines Gebäudes ausmacht. Dabei kommt es, wie so oft, auf den Einzelfall an.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Wirtschaftsgut unter diese Definition fällt? Melden Sie sich gern bei uns, wir machen ausfindig, was gefördert werden kann und führen Sie durch den gesamten Antragsprozess der steuerlichen Forschungszulage.
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