Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter – jetzt Förderung beantragen!

Maschinen, maschinelle Anlagen, Betriebsvorrichtungen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen sind eigentlich schon seit dem 28.03.2024 förderfähig, allerdings erst seit dem 19.02.2025 auch in der steuerlichen Forschungszulage beantragbar. Dafür gibt es natürlich ein paar Voraussetzungen:

  • Das Vorhaben, in dem das Wirtschaftsgut verwendet wird, ist nach dem 27. März 2024 gestartet.
  • Das Wirtschaftsgut wurde nach dem 27. März 2024 angeschafft oder hergestellt.
  • Das Wirtschaftsgut wird im Forschungsvorhaben ausschließlich eigenbetrieblich verwendet und ist für das Vorhaben erforderlich.
  • Das Wirtschaftsgut kostet in der Anschaffung oder Herstellung mindestens 800 € pro Stück.

Und, erkennen Sie Ihr abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut wieder? Wir regeln gern den Papierkram und nehmen es in Ihren Förderantrag auf. Vereinbaren Sie gern ein unverbindliches Beratungsgespräch und nutzen Sie Ihre Chance auf eine rückwirkende Förderung von bis zu 3,5 Mio € pro Geschäftsjahr.

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