Steuerliche Forschungszulage: Bundesregierung plant deutliche Verbesserungen ab 2026!
Am 30. Mai 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vorgelegt – mit spannenden Änderungen im Forschungszulagengesetz, die ab dem 1. Januar 2026 gelten sollen.
Was ist neu?
Pauschale Gemeinkostenförderung:
Künftig können zusätzliche Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 % der förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt werden – ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung und realistischeren Abbildung der tatsächlichen Projektkosten.
Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage:
Für F&E-Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2026 starten, steigt die maximale Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr.
Zum Vergleich:
Bis 27.03.2024: max. 4 Mio. €
Ab 28.03.2024: max. 10 Mio. €
Ab 01.01.2026: max. 12 Mio. €
Was bedeutet das für Unternehmen?
Diese Änderungen machen die Forschungszulage deutlich attraktiver – besonders für größere Entwicklungsprojekte. Die pauschale Anerkennung von Gemeinkosten reduziert zudem den administrativen Aufwand.
Fazit:
Ein starkes Signal zur Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland. Jetzt heißt es: Entwicklungen beobachten und die eigenen F&E-Strategien rechtzeitig anpassen.
Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.
Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen – Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, Bearbeitungsstand: 30.05.2025 17:15 Uhr