Reminder: bis zu 4,2 Mio. € Förderung ab 1. Januar 2026

Die im Sommer beschlossene Erweiterung der Forschungszulage tritt am 1.1. in Kraft und bringt starke Vorteile für Ihr Unternehmen mit sich:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten künftig bis zu 4,2 Mio. € Förderung und können dafür auch Gemein- und sonstige Betriebskosten geltend machen.

Wir machen Ihre förderfähigen Kosten ausfindig und stellen den Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) – sauber, zügig und erfolgsorientiert. So stellen wir sicher, dass Sie die höchstmögliche Fördersumme erhalten. Auch die Kommunikation mit dem Finanzamt sowie die Nachbereitung des Antrags übernehmen wir in Kooperation mit der Triconsult Steuerberatungsgesellschaft mbH – damit Sie sich vollständig auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

 

+49 209 5130207-0 | info@ik-consulting.de

Reminder: bis zu 4,2 Mio. € Förderung ab 1. Januar 2026