Forschen lassen, Erstattung erhalten

Die steuerliche Forschungszulage belohnt Sie für Ihre innovativen Tätigkeiten. Was viele nicht wissen: Auch, wenn Sie Forschung in Auftrag geben, erhalten Sie Geld zurück – bis zu 24,5 % der Rechnungskosten. Die durchführenden Institutionen können beispielsweise Forschungsinstitute oder spezialisierte Engineering-Dienstleister sein.

 

Ein paar Dinge gibt es allerdings zu beachten, bspw.:

  • Der Auftraggeber erwirbt das Eigentum an den Rechten der Forschungsresultate bzw. Ergebnissen der FuE-Tätigkeiten
  • Das Risiko der Entwicklung muss beim auftraggebenden Unternehmen liegen
  • Der Dienstleister muss im EWR-Raum sitzen

 

Sie sind sich unsicher? Mit uns haben Sie Klarheit. Wir machen für Sie ausfindig, was förderfähig ist, und was nicht und holen am Ende die höchstmögliche Fördersumme heraus!

Übrigens: Auch eine Kombination aus interner und externer Forschung ist förderfähig!

 

+49 209 5130207-0 | info@ik-consulting.de

Forschen lassen, Erstattung erhalten