Förderungen in Millionenhöhe – für jede Unternehmensform!

Wussten Sie, dass selbst Unternehmen wie Startups, die noch keine Gewinne erzielen, die steuerliche Forschungszulage beantragen können? In solch einem Fall wird die Fördersumme ausgezahlt, statt mit der Steuer verrechnet. Die Forschungszulage ist ausdrücklich für alle da – das heißt für jede Branche und jede Geschäftsform. AGs, GmbHs, GbRs, ja sogar Einzelunternehmer und Freiberufler können von ihr profitieren, solange sie in Deutschland steuerpflichtig sind!

Gleiches gilt für die Branche: Maschinenbau, IT, Dienstleistung, Chemie-, Pharma… die Bandbreite ist unbegrenzt. Solange Sie ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) betreiben, um etwa die Prozesse in Ihrem Unternehmen zu optimieren, können Sie einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage stellen – auch für bis zu vier Jahre rückwirkend!

Die Hürden bei der steuerlichen Forschungszulage sind für solch eine Förderung die vergleichbar niedrigsten in Deutschland, trotzdem ist der Antrag mit einiger Arbeit verbunden. Wir machen Ihr förderfähiges Projekt ausfindig und begleiten Ihren Antrag von der BSFZ zum Finanzamt und darüber hinaus.

 

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