Einzelfälle: Unternehmen in Schwierigkeiten
Die steuerliche Forschungszulage ist darauf ausgelegt, einer möglichst großen Bandbreite von Unternehmen zu einem Innovationsboost zu verhelfen. Die Hürden sind niedrig und der Ertrag groß. Trotzdem gibt es einige Voraussetzungen. Eine davon ist, dass ein Unternehmen nicht „in Schwierigkeiten“ stecken darf. Aber was bedeutet das konkret?
Wenn sich ein Unternehmen gemäß Artikel 2 Nummer 18 des EU-Beihilferechts „in Schwierigkeiten“ befindet, gilt es als wirtschaftlich angeschlagen. Das sind Unternehmen, die:
+49 209 5130207-0 | info@ik-consulting.de
Einzelfälle: Unternehmen in Schwierigkeiten
Die steuerliche Forschungszulage ist darauf ausgelegt, einer möglichst großen Bandbreite von Unternehmen zu einem Innovationsboost zu verhelfen. Die Hürden sind niedrig und der Ertrag groß. Trotzdem gibt es einige Voraussetzungen. Eine davon ist, dass ein Unternehmen nicht „in Schwierigkeiten“ stecken darf. Aber was bedeutet das konkret?
Wenn sich ein Unternehmen gemäß Artikel 2 Nummer 18 des EU-Beihilferechts „in Schwierigkeiten“ befindet, gilt es als wirtschaftlich angeschlagen. Das sind Unternehmen, die:
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