Die steuerliche Forschungszulage – nie gehört?

Kein Problem, dafür sind wir (auch) da! Die Forschungszulage gibt es seit dem 1. Januar 2020. Sie fördert, wie der Name schon vermuten lässt, Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben. Denn wer sich mit Grundlagenforschung, industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung beschäftigt, trägt zu Nachhaltigkeit und dem Wirtschaftswachstum bei. Und diese Chance sollten Sie besser nutzen, denn mit bis zu 25 % (KMU: 35%) der förderfähigen Kosten kann sich die Förderung durchaus sehen lassen. Eine gute Sache, bei der wir Sie gerne unterstützen! Übrigens: Die Forschungszulage ist gesetzlich über das Forschungszulagengesetz verankert. Das bedeutet: Auch eine neue Regierung wird ihr nichts anhaben.

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