Das ABC der Fördermittel – heute: die degressive Abschreibung

Eine wichtige Neuerung seit dem „Innovationsbooster“ der Bundesregierung ist die Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen. Die neue degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG) gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden

Doch was bedeutet das für Ihre Förderung?
Bei einer degressiven Abschreibung werden Wirtschaftsgüter in den ersten Jahren höher abgeschrieben. Das heißt: höhere Abschreibungen zu Beginn = früher höhere Förderungen.

Wie wäre es also mit einem Innovationsprojekt als Neujahrsvorsatz?

 

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Das ABC der Fördermittel – heute: die degressive Abschreibung