Das ABC der Fördermittel – heute: das Kumulierungsverbot bei der steuerlichen Forschungszulage

Mit IK Consulting sind Sie bei Ihrem Fördermittelantrag immer auf der sicheren Seite. Wir prüfen für Sie, welche Fördermöglichkeiten bestehen und welche nicht.

Mehrere Förderprogramme, gleiche Kostenpunkte? Hier greift das Kumulierungs- bzw. Doppelförderungsverbot gemäß § 7 Abs. 2 FZulG. Generell gilt jedcoh, dass die Forschungszulage vorbehaltlich des Absatzes 2 neben anderen Förderungen oder staatlichen
Beihilfen für das begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gewährt werden kann.

  • Angenommen, Ihr Unternehmen hat durch ein anderes Förderprogramm bereits eine Fördersumme für eine neuartige Produktionsmaschine erhalten. Diese Ausgaben können nicht zusätzlich bei der Forschungszulage geltend gemacht werden.
  • Falls die Förderung für die Produktionsmaschine jedoch bei einem anderen Förderprogramm abgelehnt wurde, können die Kosten dafür bei der Forschungszulage berücksichtigt werden.
  • Das Verbot gilt nicht für ganze Projekte, sondern nur für einzelne Kostenpunkte. Die Kostenpunkte eines Projekts können auf mehrere Förderprogramme aufgeteilt werden.

Generell gilt: Transparenz ist entscheidend. Alles muss belegbar und sauber getrennt sein.

Wir unterstützen Sie beim Antrag und identifizieren die förderfähigen Kostenpunkte! Kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Vorgespräch:

 

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