Das ABC der Fördermittel – heute: Bürokratieabbau mit der Gemeinkostenpauschale

Für Kostenpunkte wie Personalaufwendungen, Auftragsforschung und bewegliche Wirtschaftsgüter mussten sie bei der steuerlichen Forschungszulage bisher individuelle Nachweise erbringen. Ab dem 1.1.2026 wird zusätzlich pauschal mit 20 % der förderfähigen Kosten gerechnet. Und nicht nur Bürokratie wird abgebaut, auch Ihre Kosten: denn in Zukunft beträgt die maximale Fördersumme 4,2 Mio. €, statt wie bisher 3,5 Mio. €

Was sich zunächst trocken anhören mag, spart Ihnen, uns und den Behörden beim Bearbeiten der Anträge also einiges an Zeit und Geld!

Lassen Sie uns 2026 gemeinsam den Bürokratieabbau nutzen und eine Förderung für Ihr innovatives Forschungsprojekt erreichen!

 

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Das ABC der Fördermittel – heute: Bürokratieabbau mit der Gemeinkostenpauschale