Steuerliche Forschungszulage

Seit 2020 können Sie Ihre Entwicklungstätigkeiten rückwirkend steuerlich fördern lassen, unabhängig von Ihrer Branche oder Unternehmensgröße.

Die sogenannte „Forschungszulage“ wird nach erfolgreicher Beantragung für abgeschlossene, laufende und zukünftige Projekte über die Körperschaftssteuer (oder bei Einzelunternehmen über die Einkommenssteuer) verrechnet.

Bei der Forschungszulage sind Technologieverständnis und steuerliche Fragestellungen zwei Seiten derselben Medaille. Daher bieten wir Ihnen eine ganzheitliche, modulare Zusammenarbeit an, die den gesamten Prozess von der Antragsstellung bis zur Verrechnung abbildet:

 

Modul 1:

  1. Identifizierung Ihrer Entwicklungsprojekte
  2. Beantragung Ihrer Entwicklungsprojekte (inkl. Bearbeitung der Rückfragen der zuständigen Behörde – Bescheinigungsstelle Forschungszulage, kurz BSFZ)

Modul 2:

  1. Unterstützung bei der Beantragung der steuerlichen Verrechnung pro Geschäftsjahr bei Ihrem zuständigen Finanzamt (Kommunikation mit Ihrer Steuerberatung inkl. Bearbeitung der Rückfragen oder Vermittlung unseres Kooperations-Steuerberater, der auf die Forschungszulage spezialisiert ist)
  2. Unterstützung bei Rückfragen von Wirtschaftsprüfern oder Betriebsprüfungen

Bieten Sie als unser Partner Ihren Mandanten 360°-Beratung rund um die Forschungszulage.

Forschungszulage für die Geschäftsjahre bis 2021-2023:

  • 25% Ihrer internen Personalkosten
  • 15% Ihrer externen, technischen Auftragsforschung
  • 40€ Stundensatz bei max. 2080 Stunden pro Jahr bei Einzelunternehmern
  • Höchstgrenze förderfähige Kosten: 4 Mio. Euro
  • Verrechnung bei Festsetzung der jeweiligen Steuerlast

Forschungszulage für die Geschäftsjahre ab 2024:

Ab. 01.01.2024:

  • Verrechnung bei Festsetzung der jeweiligen Steuerlast oder bei Vorauszahlungen und somit früherer Cash-Flow für Sie

Ab 28.03.2024:

  • 25% Ihrer internen Personalkosten, 10% KMU-Zuschlag
  • 17,5% Ihrer externen, technischen Auftragsforschung, 7% KMU-Zuschlag
  • 70€ Stundensatz bei max. 2080 Stunden pro Jahr bei Einzelunternehmern
  • Höchstgrenze förderfähige Kosten: 10 Mio. Euro

Achtung!

Während das Finanzamt die Anträge zur Forschungszulage für das Geschäftsjahr 2021 noch bis Ende 2027 annimmt, ist der Antrag bei der BSFZ vorab bis Ende 2025 einzureichen

Achtung!

Während das Finanzamt die Anträge zur Forschungszulage für das Geschäftsjahr 2021 noch bis Ende 2027 annimmt, ist der Antrag bei der BSFZ vorab bis Ende 2025 einzureichen

 

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