Es ist beschlossen: Der Investitionsbooster kommt!

Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben – das neue Investitionssofortprogramm tritt in Kraft und bringt bedeutende steuerliche Verbesserungen für forschende Unternehmen z. B. bei der steuerlichen Forschungszulage.

Was bedeutet das konkret?
Unternehmen jeder Größe – von Start-ups bis zu Konzernen – können künftig noch stärker von steuerlichen Vorteilen und einer verbesserten Forschungszulage profitieren.

Die drei wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Erhöhung der förderfähigen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 12 Mio. Euro ab 2026
  • Einführung einer 20%-Gemeinkostenpauschale für F&E-Projekte
  • Degressive Abschreibungen von bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter

Diese Maßnahmen stärken den Innovationsstandort Deutschland und eröffnen neue Spielräume für Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
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