Bestens vorbereitet auf Rückfragen!
Die Forschungszulage stärkt seit 2020 die Innovationskraft deutscher Unternehmen. Zuletzt wurde sie durch das Wachstumschancengesetz sogar noch einmal stark erweitert. Doch mit größeren Fördersummen und neuen Möglichkeiten steigt auch die Komplexität im Antragsprozess. Dabei ist vor allem die Einreichung der förderfähigen Kosten für Personal, externe Dienstleister und bewegliche Wirtschaftsgüter nicht zu unterschätzen. In diesem Schritt kämpfen immer mehr Unternehmen mit Rückfragen des zuständigen Finanzamts. Häufig gefordert werden:
- Lohnkonten, Stundenzettel und die Angabe der konkreten FuE-Tätigkeiten
- Aufträge und Rechnungen sowie Kontennachweise
- Projektberichte
- Kalkulation der Forschungszulage
Nur wer hier sorgfältig arbeitet und alles gesetzeskonform beantwortet, riskiert keine Streichungen bei Betriebsprüfungen und sichert sich die höchstmögliche Fördersumme.
Für eine optimale Beantwortung der Rückfragen und eine reibungslose Organisation Ihres Antrags auf die steuerliche Forschungszulage begleiten wir Sie gern durch den gesamten Prozess!
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